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Warum muss ich mich einloggen?

Um einen Antrag an den SüdKulturFonds zu richten, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Darin können Sie Ihre Gesuche und später auch die Abrechnungen entwerfen, verändern und ergänzen (alle Angaben bleiben automatisch gespeichert) und schliesslich einreichen. Zudem haben Sie jederzeit die Übersicht über den Status von Gesuchen und Abrechnungen (Entwurf, eingereicht, in Behandlung, entschieden, abgeschlossen).


Welche KünstlerInnen können unterstützt werden?

Der SüdKulturFonds unterstützt ausschliesslich Projekte mit professionellen Künstlerinnen aus Ländern, die auf der „DAC List of ODA Recipients“ der OECD aufgeführt sind. Priorität dabei haben Länder, in denen die DEZA aktiv ist (Liste).


Welche Kunstsparten werden unterstützt?

Der SüdKulturFonds unterstützt Kulturprojekte aus allen Sparten. Ausgeschlossen sind jedoch Beiträge an Filmproduktionen.


Welche Arten von Projekten werden unterstützt?

Einzelveranstaltungen: Gesuch ist vom Veranstalter einzureichen; auftretende KünstlerInnen können nicht selbst ein Gesuch stellen.
Programmreihen: mehrere anspruchsberechtigte Anlässe über ein Jahr oder eine Saison hinweg.
Festivals: ein- oder mehrtägige Anlässe mit mehreren Produktionen.
Tourneen von KünstlerInnen, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind.
Produktionen von CDs oder Videoclips, von aufwändigen Program-men oder thematischen Koproduktionen. Ausgeschlossen sind Film-produktionen.
Gastaufenthalte während mehrerer Wochen oder Monaten in einem Förderatelier in der Schweiz (artist in residence).
Literarische Übersetzungen durch anerkannte Schweizer Verlage. Beiträge werden ausschliesslich an die effektiven Übersetzungskosten gewährt.


Wie ist das Vorgehen für einen Beitrag aus der Prioritären Tourneeförderung?

Damit Ihr Gesuch im Rahmen der Prioritären Tourneeförderung behandelt wird, ist als Projektdossier dieser Fragebogen (Download mit Rechtsklick/Speichern unter) vollständig ausgefüllt hochzuladen. Um das Formular zu öffnen und zu bearbeiten, benötigen Sie den Acrobat Reader DC.


Welche Anforderungen gelten für die Projekte und ihre Verantwortlichen?

Priorität für Unterstützungsbeiträge haben künstlerisch eigenständige und überzeugende Projekte. Bereits realisierte Projekte können nicht unterstützt werden, ebenso keine Werbe- und Benefizveranstaltungen.

Die geförderten Projekte müssen eine ausreichende Eigenfinanzierung aufweisen, insbesondere wird auf angemessene Eintritts- bzw. Verkaufseinnahmen Wert gelegt. Die Mitfinanzierung durch andere Förderstellen (Städte, Kantone, Private) ist anzustreben, ausgeschlossen sind jedoch Beiträge durch weitere Bundesstellen, soweit sie sich auf dieselben Teile des Projektes beziehen.

Die für das Projekt verantwortlichen Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen müssen eine professionelle Durchführung des Projektes gewährleisten können.


Welches sind die Eingabefristen?

Die Gesuche müssen spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Zu spät oder unvollständig eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Projektbeiträge unter CHF 5'000: spätestens vier Wochen vor Projektbeginn

Projektbeiträge unter CHF 15'000: 31. Januar, 31. Mai, 15. November

Programm-/ Schwerpunktbeiträge unter CHF 25'000: 31. Januar

Beiträge im Bereich Film: 31. Januar, 31. Mai, 15. November

Filmgesuche über CHF 30'000 sind mindestens zwei Monate vor Projektbeginn und nur gemäss Absprache mit Artlink einzureichen.


Wer entscheidet über die Gesuche?

Gesuche unter CHF 5000 werden laufend von der artlink-Geschäftsstelle entschieden. Alle andern Gesuche werden jeweils nach den Eingabeterminen von artlink zusammen mit externen Fachpersonen beurteilt und entschieden. Beiträge über CHF 30'000 benötigen zudem die Zustimmung der Steuergruppe artlink-DEZA.

Externe FachexpertInnen: Albane Schlechten, Nyon (Musik), Ane Hebeisen, Bern (Musik), Anja Dirks, Basel (Theater und Tanz), Rona Schauwecker, Zürich (Film), Marina Porobic, Bern (Visuelle Kunst)


Wann werden die Beiträge ausbezahlt?

Die Beiträge werden nach Vorlage der vollständigen Schlussrechnung und des Abschlussberichtes ausbezahlt. Diese sind spätestens 3 Monate nach Projektende einzureichen.

Bei länger dauernden Projekten kann ein Gesuch für eine Vorschusszahlung von maximal 50 % des gesprochenen Beitrages gestellt werden.

Bei Defizitgarantien werden nur die effektiv ausgewiesenen Fehlbeträge bis zur Höhe des gesprochenen Betrags ausbezahlt. Verfügt ein Projekt über mehrere Defizitgarantien, wird der Fehlbetrag anteilsmässig unter den verschiedenen Defizitdeckungsgebern aufgeteilt.


Welche Projekte wurden bisher gefördert?

Die in Vorjahren geförderten Projekte können Sie als pdf hier herunterladen:
2019
2018
2017
2016: 2. Semester - 2016: 1. Semester